Die Pflegeberatung ist ein Tätigkeitsbereich in der Pflege, mit dem Ziel, gesunde, kranke und/oder pflegebedürftige Personen und/oder deren Angehörige umfassend über die Möglichkeiten der Pflege- und Betreuungsleistungen zu informieren.
Die Rechtsgrundlage für sämtliche diesbezüglichen Tätigkeiten sind im § 14 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) geregelt.
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/1997/108/P14/NOR40185023
Seit 1. Juli 2018 ist für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister Voraussetzung dafür, im jeweiligen Gesundheitsberuf (GBR-Beruf) tätig werden zu dürfen.
https://www.gesundheit.gv.at/professional/gbr/gesundheitsberuferegister
Alle meine Tätigkeiten und Dienstleistungen basieren auf den im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz verankerten Kompetenzen der Dipl. Gesundheits- und Krankenschwester.
Durch die Registrierung für Gesundheitsberufe erhält man einen Berufsausweis, den ich Ihnen bei unserem Erstgespräch vorweise.